Arbeitsrecht
Kein anderes Rechtsgebiet hat für die meisten Ratsuchenden eine so große Bedeutung wie das Arbeitsrecht, regelt es doch die ganze Fülle der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die häufigsten Konflikte entstehen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wo diejenigen Arbeitnehmer gesetzlichen Kündigungsschutz genießen, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und im Unternehmen regelmäßig mehr als 5 Arbeitnehmer (bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vor dem 01.01.2005) bzw. mehr als 10 Arbeitnehmer (bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nach dem 01.01.2005) tätig sind.
Ein weiterer häufiger Streitgegenstand sind Forderungen des Arbeitnehmers auf Zahlung von Arbeitsvergütung. Daneben spielen auch Fragen bezüglich von Abmahnungen, der Änderung des Arbeitsvertrages sowie des Urlaubes und der Urlaubsabgeltung eine Rolle.
Für Arbeitnehmer ist es bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes günstig, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, da weder bei außergerichtlicher Erledigungen der Streitigkeit noch im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz eine Erstattungspflicht hinsichtlich der Anwaltskosten für den ganz oder überwiegend unterlegenen Arbeitgeber besteht.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung existiert, ist oftmals die Beantragung von Prozesskostenhilfe möglich. Sie werden bei der Beantragung von uns unterstützt. Erfahrungen der Kanzlei zeigen, dass in der großen Mehrheit der Fälle beantragte Prozesskostenhilfe von den Arbeitsgerichten gewährt wird.
Ihnen steht die Erfahrung und das Know how einer Kanzlei zur Verfügung, die sich seit ihrer Gründung im Jahre 1991 schwerpunktmäßig mit Fragen des Arbeitsrechtes beschäftigt.