Baurecht (privates)
In der Kanzlei werden langjährig Fragen des privaten Baurechts bearbeitet. Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit den Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer, während das öffentliche Baurecht den Komplex von Rechtvorschriften umfasst, die das Verhältnis des Bürgers zum Staat in diesem Bereich regelt. Bauverträge stellen rechtlich Werkverträge dar, sie führen häufig zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer und Subunternehmer.
Folgende Schwerpunkte schälen sich in der Praxis heraus:
- Baumängel und deren Auswirkungen auf den vereinbarten Preis
- Zusatzleistungen und deren Vergütung
- Auswirkungen des Verzuges mit der Fertigstellung des Bauwerkes
Kündigungen des Bauvertrages durch eine der Parteien oder die Einstellung der Arbeiten durch das Bauunternehmen komplizieren die Sachlage nicht selten und führen zu schwierigen Fragen der Vertragsabwicklung.
In vielen Fällen wird von Bauunternehmen, aber auch Bauherren die zentrale Rolle der Abnahme im Werkvertragsrecht unterschätzt. Aus Sicht von Bauherren ist auch oft unklar, ob das Bauunternehmen die VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B) wirksam in den Vertrag einbezogen hat oder nicht, obwohl dies rechtlich sehr bedeutsam sein kann.
Häufig treten Streitigkeiten erst nach Fertigstellung und Abnahme des Bauwerkes auf, wenn Bauherren innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängelansprüche geltend machen. Dabei werden jedoch häufig die gesetzlichen Regularien nicht übersehen.
Die Kanzlei vertritt sowohl Bauherren als auch kleinere Bauunternehmen sowie Handwerksbetriebe in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.