Wohn- und Gewerberaummietrecht
Das wichtigste Tätigkeitsgebiet der Kanzlei stellt das Mietrecht in seinen verschiedenen Ausformungen dar.
Zum Mietrecht im Sinne der Fachanwaltsordnung gehören u. a.:
- Wohnraummietrecht
- Geschäftsraummietrecht
- Pachtrecht einschließlich des Rechts der Erholungsgrundstücke
- Leasingrecht
- Nachbarschaftsrecht
In diesem Rechtsgebiet spielt die Beratung eine größere Rolle als in anderen Rechtsgebieten. Viele Bürger oder auch Unternehmen lassen sich vor dem Abschluss eines Wohn- oder Geschäftsraummietvertrages beraten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Beratungsbedarf besteht für Mieter aber häufig auch, wenn während der Mietzeit Mängel auftreten oder Betriebskosten abgerechnet werden.
Schließlich treten viele Streitfragen bei der Mieterhöhung sowie bei Beendigung des Mietverhältnisses auf, wobei sich als "Dauerbrenner" Fragen der richtigen Berechnung der Kündigungsfrist, der Wirksamkeit von Klauseln über die Verpflichtung der Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder die Rückzahlung einer vom Mieter geleisteten Kaution erweisen.
Rechtsanwalt Dr. Werchan ist seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1991 in Berlin schwerpunktmäßig auf diesem Gebiet tätig.